Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Themen vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Überprüfung der Standsicherheit, Fassadensanierung, Schäden an Bodenbelägen, petrographische Prüfung und Gesteinsbestimmung nach DIN 12407 und Bezeichnung nach DIN 12440.
Wir sind auch spezialisiert auf Untersuchungen der Dauerhaftigkeit mineralischer Baustoffe, insbesondere der Analyse und Bewertung von Farben, Verfärbungen, Frost- und Tausalzschäden, Rissbildungen, Abplatzungen und ähnlichen Beeinträchtigungen.
Technische Beratung im Vorfeld hilft Ihnen als Bauherr, Architekt, Planer und Ausführender Missverständnisse und Fehler zu vermeiden. Wir beraten Sie objektiv bei der Materialauswahl, über technische und optische Eigenschaften der verschiedenen Baustoffe, zur Verlegung oder Montage bis hin zur Reinigung und Oberflächenbehandlung.
Baustoffuntersuchungen werden mit den modernsten Untersuchungs- und Analyseverfahren durchgeführt und wissenschaftlich ausgewertet.
CE-Kennzeichnung, Übereinstimmungsnachweis, Produktionskontrolle
Gerne beraten wir Sie bei der Einführung der erforderlichen CE-Kennzeichnung und unterstützen beim Aufbau und der Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK).
Baubegleitende Qualitätssicherung / Qualitätsüberwachung BQü
Die baubegleitende Qualitätssicherung von der Bemusterung der Baustoffe über regelmäßige Kontrollen der Ausführung bis hin zur Abnahme sichert Ihnen ein höchstmögliches Maß an Qualität. Wir übernehmen die notwendigen Maßnahmen für Sie.
Erstellung von Leistungstexten aufgrund langjähriger Berufserfahrung.
Erschöpfende Beschreibung aller anfallenden Arbeiten in Anzahl und Umfang anhand praktischer erprobter Positionsbeschreibungen am Objekt ermöglichen größtmögliche Kostenkontrolle.
Detaillierte Maßnahmenvorschläge aufgrund bester Marktübersicht und langjähriger praktischer Erfahrung in den Bereichen Fassade, Bodenbelägen, Poolanlagen, Badezimmern, Küchenplatten, Restaurierungen und Sanierungen.
Regelmäßige Objektbesuche und Verbindung halten mit Bauherren und ausführenden Firmen um auf unvermittelt auftretende Schwierigkeiten hinzuweisen.
Zwischenuntersuchungen zur Qualitätssicherung von Bau und Restaurierungsmaßnahmen.
Erstellen von Arbeitsberichten während und nach den ausgeführten Maßnahmen.
Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Verkehrssicherheit von Außenwandbekleidungen ergibt sich aus den Bauordnungen der Länder, nach welchen ein Bauwerk bei seiner Errichtung und während der gesamten Nutzung einschließlich des Rückbaus standsicher sein muss. Wir führen die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit von Fassaden / Außenwandbekleidungen durch.
Als fassliche Hilfestellung für die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit von Außenwandbekleidungen gibt es in Deutschland zwei Quellen. Zum einen ist hier die "Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV)" zu nennen. Diese wird herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Invalidenstraße 44, 10115 Berlin. Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie gilt verbindlich für alle baulichen Anlagen des Bundes, soweit keine besonderen Regelungen bestehen.
Ein weiteres Regelwerk wurde von der Bauministerkonferenz der Bundesländer (ARGEBAU) im September 2006 unter dem Titel "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" veröffentlicht. Diese Richtlinie gilt für alle Bauten, die von der Baubehörde oder einem Prüfingenieur geprüft werden müssen.
Als Berufssachverständiger ist ein Größtmaß an Unabhängigkeit und Objektivität gewährleistet. Wir stehen weder im Wettbewerb mit den am Bau ausführenden Firmen, noch bestehen Bindungen zur herstellenden Industrie.
Die rutschhemmende Eigenschaft bzw. die Trittsicherheit sämtlicher Bodenbeläge im eingebauten Zustand kann anhand des Gleitreibungskoeffizienten gemäß DIN 51131 und DIN EN 13893 ermittelt werden. Durch die regelmäßige Kontrolle der Bodenflächen können Veränderungen der rutschhemmenden Eigenschaften rechtzeitig erkannt und unfallverhütende Maßnahmen veranlasst werden. Vorgeschrieben werden Fußböden mit ausreichenden rutschhemmenden Eigenschaften in allen Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr wie z. B. in Büros und Behörden, der Industrie, Kaufhäusern, Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, Großküchen, Sport- und Mehrzweckhallen. Gleiches gilt für Barfußbereiche wie Schwimmbäder und Saunaanlagen.
SV Jörg Otto
Konrad Thomas Str 4
41515 Grevenbroich