Gutachten

Privatgutachten


Wir erstellen Privatgutachten auf Anfrage einer Partei, um den Sachverhalt in Bezug auf Argumente und Positionen zu klären und zu prüfen. Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig, wenn eine Partei ihre Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens ausreichend darlegen und beweisen kann, wenn es um schwierige technische Fragen geht oder wenn ein vorgelegtes gegnerisches Privatgutachten oder gerichtliches Sachverständigengutachten widerlegt werden soll.






Schiedsgutachten


Auftraggeber sind alle beteiligten Parteien, die gemeinsam einen Fragenkatalog erstellen. Die Lösungen des Sachverständigen werden in der Regel von beiden Seiten akzeptiert, aber es steht ihnen frei, das Schiedsgutachten nicht anzuerkennen und gerichtliche Schritte gegen die andere Partei einzuleiten.






Die Erstellung von Gutachten bezieht sich auf folgende Sachgebiete


  • Beratung & Qualitätssicherung
  • Beweissicherungen
  • Schadensgutachten (einschließlich der Ausarbeitung von Sanierungskonzepten)
  • Schadensuntersuchungen
  • Bewertung von Naturwerksteinarbeiten
  • Laboruntersuchungen
  • Materialanalysen
  • Petrographische Untersuchungen
  • Schadenskartierungen
  • Erarbeiten von Reinigungskonzepten (Bauschlussreinigung, Unterhaltsreinigung)

Der Schwerpunkt der aufgeführtungen Leistungen bezieht sich auf das Gewerk Naturstein. Die durch das Berufsbild der Steinmetze abgedeckten Gewerke, Betonwerkstein, Estrich, Keramik und Terrazzo werden gleichfalls bearbeitet.

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